Die Bezirksregierung Düsseldorf erteilte der Deutschen Telekom bereits vor etwa zwei Jahren den Auftrag, zwei Sportwettenanbieter zu sperren. Der Grund: der Sitz der Betreiber ist außerhalb von Deutschland. Zudem seien die Angebote, die dort zu finden sind, hierzulande nicht legal.
Seit dem Auftrag musste sich die Telekom darum kümmern, dass besagte zwei Sportwettenanbieter keine Möglichkeit mehr bekamen, ihre Angebote deutschen Wettern zugänglich zu machen. Aus diesem Grund sollten die Seiten für deutsche Internetbesitzer gesperrt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Telekom selbst diesen Auftrag für nicht legitim hält, wurde von Seiten der Zuständigen gegen die Sperrungsanweisung geklagt. Am 13.01.2012 fiel das Urteil, welches zugunsten der zwei Sportwettenanbieter ausging.
Natürlich hat das zuständige Gericht sein Urteil klar begründen können. Faktisch handelte die Bezirksregierung mit Sitz in Düsseldorf rechtswidrig. Die Begründung: der Deutschen Telekom AG, die als einer der größten Internetanbieter Deutschlands fungiert, arbeitet als Access-Provider. Den AGB des Unternehmens ist jedoch klar zu entnehmen, dass dieses nicht für die Inhalte Dritter, zu denen auch die beiden Wettanbieter zählen, verantwortlich oder gar haftbar zu machen ist. Selbst, wenn es sich bei den Inhalten der Sportwettenseiten um illegale Inhalte handelt, ist es der Deutschen Telekom gar nicht gestattet, die Domains zu sperren. Dies besagen die Telemediengesetze. Zudem verweist das Gericht auf das Allgemeine Ordnungsrecht, nach welchem die Deutsche Telekom ebenfalls keinerlei Verantwortung für die Webseiten übernehmen muss.
Rechtswidrige Seitensperrung bei Sportwettenanbieter
Das Gericht hielt in seinem Urteil zudem fest, dass sich die Düsseldorfer Bezirksregierung ganz bewusst und ausschließlich an die Deutsche Telekom wandte, um diese anzuweisen, die Sperrung für Online Casinos durchzuführen. Letztlich gibt es noch einen zweiten Großanbieter im Telekommunikationsbereich. Die Bezirksregierung hätte folglich ein komplettes Konzept vorlegen müssen, welches alle Telekommunikationsunternehmen, zumindest aber die größten, mit einschließt. Dieses Konzept hätte zudem die Haftbarkeitserklärung beinhalten müssen, die schlussendlich sämtliche der Anbieter betrifft. Da die Bezirksregierung gezielt in die Grundrechte des Giganten Deutsche Telekom eingriff, muss man dort nun mit einer entsprechenden Konsequenz rechnen.
Wie geht es weiter?
Ob die Sportwetten Casinos nun weiterhin auf dem deutschen Markt existieren dürfen und welche weiteren Schritte die Bezirksregierung Düsseldorf nach dem am 13.01.2012 durchgeführten Prozess einleiten wird, ist bis lang noch nicht bekannt. Die Deutsche Telekom AG hat derweil nichts zu befürchten und ist nicht dazu gezwungen, die geforderte Webseitensperrung zu realisieren. Eine Reaktion von den Zuständigen der Bezirksregierung gab es bislang nicht. Somit bleibt abzuwarten, wie sich die Sache in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln wird und ob man einen alternativen und legalen Weg findet, illegal existierende Sportwettenanbieter vom deutschen Markt zu drängen.