NRW hat sein neues Glücksspielgesetz bereits vor ziemlich genau einem Jahr verabschiedet. Dieses besagt, wie auch in den übrigen Ländern der Republik, dass beispielsweise Spielhallen nicht mehr den Namen Casino oder ähnliches tragen dürfen. Auch gibt es einen vorgegebenen Mindestabstand zwischen den Betrieben sowie öffentlichen Einrichtungen, der auf immerhin 350 Meter festgelegt wurde. Das Problem mit den Bezeichnungen ist jenes, dass Kunden unter einem Casino etwas Hochklassiges erwarten. Dieses wird in den klassischen Spielhallen, die man nach wie vor an jeder Ecke findet, jedoch nicht geboten. Auch Spiele wie Roulette und Blackjack gibt es dort im Gegensatz zu echten Casinos eben nicht.
Die Irreführung soll mit der Einführung des neuen Glücksspielgesetzes ein Ende haben – bleibt die Frage, wann genau es soweit ist. Diese hat jetzt auch die SPD in Nordrhein-Westfalen gestellt, denn gerade dort erwartet man nach nunmehr einem Jahr Resultate. Nun hat sich die Partei dazu entschlossen, die Thematik in der kommenden Ausschuss-Sitzung noch einmal aufzugreifen und endgültige Lösungen zu suchen. Es geht schließlich um die ordnungsgemäße Umsetzung des Gesetzes, das bereits seit 12 Monaten nichts weiter bewirkt hat. Im Fokus der Fragenstellung steht speziell die Sicherheit von Kunden, die noch immer recht häufig unter 18 Jahren alt sind. Für Schüler, die quasi auf dem Nachhauseweg an mindestens einer Spielhalle vorbei kommen, scheint die Verlockung groß. In diesem Zuge fragt sich die SPD natürlich, was nun aus der Abstandsregel wird und wann es dazu kommt, dass man auch die Auswirkungen dieses Gesetzes deutlicher spürt. Bisher ist nämlich noch immer alles beim Alten.
Wurden überhaupt schon Anträge auf Konzessionen abgelehnt, weil sich die Betriebe nicht an den vorgeschriebenen Abstand zu Schulen und anderen Jugendeinrichtungen halten? Diese Regel gilt aktuell ausschließlich für Neuanträge, doch auch hier scheint NRW noch nicht genau zu prüfen, ob die Vorgaben wirklich eingehalten werden. Die übrigen Spielhallen stehen unter Bestandsschutz, und auch darum sollte man sich natürlich so früh wie möglich Gedanken machen.