Interessanter Fall: Ist das Casino schuld an Spielschulden? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Unter diesem Leitsatz sollte auch das Casino Baden-Baden künftig arbeiten. Aufgrund der Tatsache, dass es einen unter Spielsucht leidenden Spieler frühzeitig von der Spielsperre befreit und ihm erneut Zutritt gewährt hat, muss es sich nun für dessen Spielschulden verantworten. So urteilte das zuständige Gericht.
Man könne meinen, jeder Spieler sei für sich und sein Spielkapital selbst verantwortlich. Dass dem jedoch nicht so ist, musste das Casino Baden-Baden nun auf sehr schmerzlichem Wege erfahren. Die Schulden, die der hier ohne psychologische und wissenschaftliche Prüfungen eingelassene und dem Casino bekannte Spieler innerhalb eines beachtlichen Zeitraums machte, muss jetzt von der Spielbank selbst getragen werden.
Eine Spielsperre wurde bereits gegen den Mann erlassen – im Jahr 2004 auf dessen eigenen und aus Suchtgründen nachvollziehbaren Wunsch. Für sieben Jahre war die Sperre angedacht, um dem Mann eine Chance zu bieten, eine Therapie erfolgreich zu beenden und sich aus der Suchtfalle zu befreien. Diese Spielsperre hat das Casino Baden-Baden jedoch vorzeitig wieder aufgehoben, nachdem dort eine E-Mail des Mannes mit entsprechender Bitte einging.
Ein Gutachten über eine mögliche Heilung der Sucht ließen sich die Zuständigen jedoch nicht vorlegen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte die Aufgabe, in diesem strittigen Fall eine Entscheidung zu treffen. Anlass war die Beschwerde der Frau des Spielsüchtigen, die letztlich nicht einsehen wollte, dass man einen Mann in die Spielbank lässt, dessen Sucht bereits seit vielen Jahren bekannt war. Das Lehrgeld muss nun das Casino Baden-Baden selbst tragen. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe.
Spielschulden – wer ist schuld?
Wer nun glaubt, ein paar Spielschulden zu zahlen, könne eine umsatzstarke Spielbank wie die in Baden-Baden nicht aus der Bahn werfen, der irrt. Der Mann hat es tatsächlich geschafft, satte 247.000 Euro einfach so zu verzocken. Am Roulettetisch kam dieser enorme Betrag über einen längeren Zeitraum zusammen. Der Zahlungsverkehr des Mannes wurde geprüft. Da hier keine Auffälligkeiten zu finden waren, ging man leichtgläubig von einer Heilung aus, ohne sich diese psychologisch belegen zu lassen.
Klage gegen Casino Baden-Baden
Die Frau des Spielsüchtigen wollte dieses Spielverhalten nicht länger mitmachen und beschloss, gegen das Casino Baden-Baden zu klagen, um Schadenersatz in Höhe der verspielten Summe geltend zu machen. Die erste Instanz verlor das Ehepaar. Schließlich ist ein Casino nicht für die Schulden seiner Spieler verantwortlich. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, an das sich die Frau des Spielers in zweiter Instanz gewandt hat, sieht die Sache jedoch ein wenig anders. Die Spielbank hat dem Mann trotz Wissens um seine Sucht Einlass gewährt. Da keine Prüfungen stattfanden, wird den Betreibern zumindest eine Mitverantwortung zugeschoben. Die Spielschulden trägt somit das Casino selbst.