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Casino als Alibi

Manch ein Verbrecher kommt doch wirklich auf krumme Ideen. Nun soll es eine Spielbank richten, ihn vor einer Strafe zu bewahren. Die Rede ist von einem 23 Jahre alten Mann, der seinen Stiefsohn schwerwiegend verletzt haben soll. Das einjährige Kind wäre an seinen dramatischen Misshandlungen beinahe gestorben. Der Tatvorwurf lautet nun nicht mehr auf versuchten Mord, sondern lediglich auf absichtliche, schwere Körperverletzung. Ende Februar soll das Verfahren um diese Tat beginnen. Der Wahnsinn an der Sache: Besagter 23-Jähriger nutzt ein Casino als Alibi. Dort will er sich zum Zeitpunkt der Taten aufgehalten haben – und zwar fast immer dann, wenn das Kleinkind wieder geschlagen und anderweitig misshandelt wurde. Zugetragen hatte sich das Ganze in Österreich. Angeklagt wurde der junge Mann durch die Staatsanwaltschaft in Wien. Spätestens bei solchen Aussagen wie hier getroffen fragt man sich, ob es moralisch verwerflich ist, als Vater eines Kleinkindes dauerhaft im Casino zu verweilen – vorausgesetzt, die Angaben würden stimmen. Schließlich muss der mutmaßliche Täter doch mitbekommen haben, was während seiner angeblichen Abwesenheit mit dem Kind passiert war.

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Neun Knochenbrüche – Stiefvater verdächtig

Wie schwer das Kleinkind malträtiert wurde, das zeigte sich nach seiner Einlieferung ins SMZ Ost. Hier nahmen Ärzte es mit mehreren Knochenbrüchen und übersät von blauen Flecken in Empfang. Die Mutter selbst war allerdings gar nicht dorthin gefahren, sondern suchte mit dem Baby zunächst ihren Hausarzt aus. Die Begründung: Das Kind krabbelte nicht mehr. Umgehend verbrachte man den Kleinen ins Klinikum. Festgestellt wurden im Zuge der Untersuchungen neun schwerwiegende Knochenbrüche – sowohl an den Armen als auch am Fuß, Schlüsselbein und im Bereich der Rippen. Wie sich herausstellte, handelte es sich nicht ausschließlich um neue Verletzungen. Es ließ sich auf den Bildern erkennen, dass diverse Brüche bereits seit Wochen bestanden. So war klar: Dieses Kind wird seit einem längeren Zeitraum schwer misshandelt. Von wem, das stand zunächst auf einem anderen Blatt Papier.

Casinobesuche vorgeschoben

Der Anwalt des Mannes argumentiert auf kuriosem Wege. Laut ihm kann es der Stiefvater nicht gewesen sein, da sich dieser häufig in der Spielbank aufhielt, anstatt in der gemeinsamen Wohnung. Die Casino Besuche ließen sich wohl auch belegen. Dennoch: Wenn er ein Kind mit angenommen hat, dann hätte er weniger spielen und sich vielmehr fragen müssen, was da gerade vorgeht. Der Anwalt sagte weiterhin, dass nicht nur sein Mandant Zugang zu dem Baby hatte – er ist somit nicht als einziger tatverdächtig.

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