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Buchhalterin vor Gericht

In Wien wurde am vergangenen Mittwoch ein Gerichtsurteil gesprochen, dass eine Ex-Buchhalterin betrifft. Sie muss sich für ihre Veruntreuung von Firmengeldern verantworten und zwar mit 3,5 Jahren Haft. Die Dame ist mittlerweile 60 Jahre alt und betrog das Unternehmen, in welchem sie arbeitete, um satte 2,2 Millionen Euro.

Das Landesgericht Wiener Neustadt musste ein Zeichen setzen, denn in der Vergangenheit wachsen die Fälle der Veruntreuung aufgrund von Spielsucht stetig weiter. Diesmal betraf es eine pensionierte Buchhalterin, die mit ihren 60 Jahren immerhin noch fit genug war, weit über zwei Millionen Euro vom Firmen- aufs eigene Konto zu buchen. Das Urteil ist seit Mittwoch rechtskräftig und wird nun vollstreckt.

Die Niederösterreicherin war als Chefbuchhalterin eingestellt und galt als sehr zuverlässig. Man hatte ihr scheinbar doch zu viel Vertrauen geschenkt, denn so merkte zunächst niemand im Zuge der Revisionen, dass dermaßen viel Geld in der Firmenkasse fehlte. Offensichtlich wurde der drastische Vorfall erst, als es zur Pensionierung der Angeklagten kam. Die Nachfolgerin staunte nicht schlecht beim Anblick der offensichtlich beschönigten Zahlen. Dem Schöffensenat in Wiener Neustadt musste die 60 Jahre alte Angeklagte erklären, wie es dazu kommen konnte. Sie weinte, während sie ein umfassendes Geständnis ablegte und Reue zeigte. Da schon ihr erster und zweiter Arbeitgeber Konkurs anmelden mussten, hatte sie Kosten aufgebürdet bekommen, die sie beinahe in den Ruin trieben. Vor dem Exekutor floh sie mitsamt Familie ins Frauenhaus. Ihr Gatte erwies sich mit den Jahren als hochgradig aggressiv.

An das viele Geld kam die Buchhalterin, weil die im Zuge der Telebanking Einführung die Gelegenheit hatte, Post abzufangen und sich die Zugangscodes sowie Tan Listen zu sichern. Ihren Chefs gegenüber teilte sie mit, diese Post sei nie angekommen. Es merkte tatsächlich niemand, dass die Dame immer wieder Geld vom Konto auf ihr eigenes transferierte. Das Geld verspielte sie im Casino – laut eigenen Angaben rund 10.000 Euro monatlich.

Die Angeklagte gab an, dass sie zwischen drei Mal und vier Mal pro Monat das Casino aufsuchte. Von 21 Uhr an versuchte sie ihr Glück an diesen Tagen, und zwar immer bis zur Sperrstunde gegen 3 Uhr in der Nacht. Das Urteil wurde vom Verteidiger der Dame angenommen. Sie muss jedoch nicht nur die Haftstrafe hinnehmen, sondern ihr wurde außerdem auch auferlegt, das gesamte Geld wieder zurück zu zahlen.

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